SchulsozialarbeitUnser Beratungskonzept

Die Schulsozialarbeiterin an unserer Schule versteht sich als Teil eines Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst die Klassen- und Fachlehrer und Lehrerinnen, die Kollegen und Kolleginnen der Förderschule, die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und die Schulleitung.
Darüber hinaus muss die Schule auch "Ratgeber von außen" in den Beratungsprozess einbeziehen, wie z. B. Vertreter und Vertreterinnen der Mobilen Dienste, des schulspychologischen Dienstes, der Erziehungsberatung, des Jugendamtes und der Polizei.
Die Schulsozialarbeiterin erweitert und ergänzt durch ihr Angebot die von den übrigen Teilen des Netzwerkes geleistete Beratung für Schülerinnen, Schüler und Eltern und ist somit als Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer zu verstehen.

 

Die sich aus diesen Überlegungen ergebenen Zuständigkeitsbereiche können Sie der Übersicht "Beratungsaufgaben und Kompetenzen" als Download entnehmen.