Übergang in die Orientierungsstufe

 

Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen zum
Schuljahr 2024/25

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 12. Januar 2024 (§8 GrVO) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen. 

Nach § 7 GrVO erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit den Eltern die Schulübergangsempfehlung und beraten sie hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulart. Die Grundschulen informieren die Eltern über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens.

Bis zum 16. Februar 2024 erfolgen an den aufnehmenden Schulen Informationsveranstaltungen. Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 16. Februar 2024.


Der Anmeldezeitraum ist vom 19. bis 28. Februar 2024.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzunehmen: der Anmeldeschein, das Halbjahreszeugnis des vierten Jahrgangs, die Schulübergangsempfehlung sowie der Lernplan der Grundschule, falls erstellt.