Übergang in die Orientierungsstufe
Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 2025/26
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 15. Januar 2025 (§8 GrVO) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen.
Nach § 7 GrVO erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit den Eltern die Schulübergangsempfehlung und beraten sie hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulart. Die Grundschulen informieren die Eltern über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens.
Bis zum 28. Februar 2025 erfolgen an den aufnehmenden Schulen Informationsveranstaltungen. Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 28. Februar 2025.
Der Anmeldezeitraum ist vom 03. bis 12. März 2025.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzunehmen: der Anmeldeschein (ausschließlich im Original), das Halbjahreszeugnis des vierten Jahrgangs (Kopie), die Schulübergangsempfehlung (Kopie) sowie eine Kopie des Lernplanes der Grundschule, falls erstellt.