Schulausfall

Die Winterhotline informiert aktuell über Schulausfälle.

Winterhotline des Ministeriums

oder über eine Bandansage: 0800 - 182 72 71


Wetterbedingte Schulausfälle

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.
Abgesehen davon kann bei besonders gefährlichen Wetterlagen landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese Fälle wurde eine Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter 0800 1827271 aktuell informiert.
Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten Unterrichtsausfall:
Wie begründet sich Unterrichtsausfall?
Maßgebliches Kriterium bei der Anordnung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche, beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbarkeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage des Erlasses vom 13. Juli 2011 .
Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnissen beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.
Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von einem Unterrichtsausfall informiert werden?
Bitte wählen Sie die Nummer der Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe. www. autokraft.de; www.nord-ostsee-bahn.de


Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?
Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, findet eine Betreuung durch Lehrkräfte vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen statt. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.
Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, einzelne - von der Schulleitung genehmigte - Schulveranstaltungen dennoch stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) unfallversichert. Für Ganztags- und Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen ist von der Schule im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Angebote eine Betreuung sicherzustellen.

Was passiert, wenn sich während des Unterrichts die Witterungs- und Straßenverhältnisse verschlechtern?
Treten während des Unterrichts Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn erwartet werden kann, dass der Heimweg gesichert ist. Bis zum Verlassen des Schulgrundstücks sind die Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen.