Gesundheit

Vorbeugung ansteckender Krankheiten

Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären.

Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt.

Mit Erleichterung können wir feststellen, dass sich die Situation im Zusammenhang mit COVID-19 weiter entspannt hat. Vor diesem Hintergrund entfällt nun auch der „Hygieneleitfaden für Schulen in Zusammenhang mit dem Coronavirus“ einschließlich des dort enthaltenen Beurlaubungserlasses mit Wirkung zum 1. März 2023. Auch wenn der Hygieneleitfaden entfällt, so haben sich dennoch bestimmte Routinen wie z.B. ein regelmäßiges, wirksames Lüften im schulischen Alltag bewährt.“