Geschwisterermäßigung
Hinweis zur Geschwisterermäßigung
Der Kreis Stormarn gewährt bei Einhaltung einer Mindestbetreuungszeit (10 Std./Woche) in der OGS Lütjensee Geschwisterermäßigung auf Beiträge nach dem Kindertagesstättengesetz für Geschwisterkinder.
Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung der Betreuungzeiten der OGS, denn den Antrag müssen Sie stellen.
Schicken Sie bei Bedarf eine Mail an: ogs@grundschule-luetjensee.de
Nehmen zwei Kinder eines Elternpaares, eines Elternteiles oder eines sonstigen Sorgeberechtigten an der Betreuung der OGS teil, ermäßigt sich die Gebühr nach den Absätzen 1 bis 3 um 20 % für das zweite zu betreuende Kind. Nehmen drei oder mehr Kinder eines Elternpaares, eines Elternteiles oder eines sonstigen Sorgeberechtigten, an der Betreuung der OGS teil, ermäßigt sich die Gebühr nach den Absätzen 1 bis 3 für das dritte und jedes weitere zu betreuende Kind um 50%. Ermäßigungen nach Abs. 5 und 8 werden nicht nebeneinander gewährt. Dies wird automatisch beim Amt vorgenommen.