Geschwisterermäßigung
Hinweis zur Geschwisterermäßigung
Nehmen zwei Kinder eines Elternpaares, eines Elternteiles oder eines sonstigen Sorgeberechtigten an der Betreuung der OGS teil, ermäßigt sich die Gebühr nach den Absätzen 1 bis 3 um 20 % für das zweite zu betreuende Kind. Nehmen drei oder mehr Kinder eines Elternpaares, eines Elternteiles oder eines sonstigen Sorgeberechtigten, an der Betreuung der OGS teil, ermäßigt sich die Gebühr nach den Absätzen 1 bis 3 für das dritte und jedes weitere zu betreuende Kind um 50%. Ermäßigungen nach Abs. 5 und 8 werden nicht nebeneinander gewährt. Dies wird automatisch beim Amt vorgenommen.