Corona-Pandemie

  • Präsenzunterricht ab dem 19. April 2021 mit Einführung einer Testpflicht (zweimal wöchentlich für alle Schüler und in Schule Beschäftigte)
  • die Schulschließungen und das Lernen auf Distanz werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
  • vom 11. bis zum 31. Januar 2021 finden kein Unterricht und keine sonstigen Schulveranstaltungen statt. Für die Schülerinnen und Schüler findet ein Lernen in Distanz statt.
    Soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen, bieten wir eine Notbetreuung an für:
    1. Schülerinnen und Schüler, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen gemäß § 19 Absatz 2 Corona-Bekämp-fungsverordnung dringend tätig ist,
    2. Schülerinnen und Schüler als Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden,
    3. Schülerinnen und Schüler, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist.
  • ab dem 14. Dezember 2020 ist die Präsenz an den Schulen in Schleswig-Holstein reduziert. Dies bedeutet, dass am 14. und 15. Dezember 2020 die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 - 4 entweder in die Schule kommen oder sich von der Präsenz in der Schule beurlauben lassen können und Lernen in Distanz von zu Hause durchführen. An dieser Stelle wird auf den Appell des Ministerpräsidenten unseres Bundeslandes hingewiesen, der noch einmal ausdrücklich darum gebeten hat, dass alle Menschen im Land ab sofort zu Hause bleiben, wenn es irgendwie möglich ist.
  • An unserer Grundschule besteht aufgrund von mehr als 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Stormarn auch im Unterricht aktuell und weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht. Diese gilt solange der Inzidenzwert über 50 liegt. Diese Regelungen gelten - wie bislang auch schon - ebenfalls für Veranstaltungen im Bereich der schulischen Ganztagsangebote.
  • Die ersten Schulwochen des Schuljahres 2020/2021 sind dank des Engagements aller an unserer Schule Beteiligten in weiten Teilen positiv verlaufen. Die Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten  Tage ergeben für den Kreis Stormarn einen Inzidenzwert, der höher als 50 liegt (53,6, Stand 26.10., 13:00 Uhr). Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Stormarn als maßgebliche Infektionsschutzbehörde eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die Auswirkungen auf die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) – Pflicht in allen Schulen des Kreises hat. Danach ist u.a. das Tragen einer MNB für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für sonstige an der Schule tätige Personen nun innerhalb aller Unterrichtsräume und in anderen einer Kohorte zugewiesenen Bereiche verpflichtend. Dies gilt nun auch für Grundschulen! Die Umsetzung der Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis zum 02. November 2020. Mittlerweile hat die Landesregierung ebenfalls beschlossen, dass das das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur MundNasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird.
  • Ab Montag, 24. August 2020 gilt in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung! Das gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben. Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Corona-Pandemie bestimmt auch weiterhin unseren Alltag.
  • Die Corona-Pandemie bestimmt auch weiterhin unseren Alltag. Doch wir wollen im Schuljahr 2020/21 so viel Präsenzunterricht wie möglich an unserer Schule anbieten. Das bedeutet, der Unterricht findet den Stundentafeln und Fachanforderungen entsprechend statt, aber unter Pandemiebedingungen.